Neue Regel in Berlin: Die Stadt bestimmt, wie groß eine Sozialwohnung sein darf
27.09.2023

AB 2024 tritt in Berlin ein neues Gesetz zur Wohnungsvermietung in Kraft, das der Berliner Senat kürzlich verabschiedet hat. Nach der neuen Regel dürfen Alleinstehende nur noch eine staatliche Einzimmerwohnung mieten, Paare eine Zweizimmerwohnung.
Vor fast zwei Wochen kündigte der Berliner Senat ein „Projekt zur Bekämpfung des Wohnungsmangels in Berlin“ an. Strenge Vorschriften auf dem Wohnungsmarkt sollen künftig mehr Wohnungen und bezahlbare Mieten in Berlin sichern. Doch der Plan löste unter den Mietern Empörung aus.
Trotz aller Kritik ist das Projekt nun offiziell. Alleinstehende in Berlin werden nur noch in Einzimmerwohnungen einziehen dürfen. Laut Berliner Zeitung sollen Alleinstehende, die eine staatliche Wohnung mieten, nur eine Einzimmerwohnung erhalten. Das gab der Senat am Montag (25. September) bekannt. Die Vereinbarung gilt ab 2024.
„Bei Vermietung und Weitervermietung wird ein angemessenes Verhältnis zwischen Haushaltsgröße und Wohnung sichergestellt, damit der bestehende Wohnungsbestand bestmöglich genutzt wird“, heißt es in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und sechs Wohnungsbaugesellschaften in staatlichem Eigentum sowie im Eigentum der Immobilienhandelsagentur Berlinovo, berichtet Fenix Magazin.
Unklare Richtlinien
Auf die Frage, was genau ein angemessenes Verhältnis bedeutet, antwortete die städtische Bauverwaltung: „In große Wohnungen werden Familien einziehen, kleine Wohnungen werden für Alleinstehende reserviert. Das wird immer eine Einzelfallentscheidung sein, und es wird keine Vorgaben zur Wohnungsgröße oder zur Zahl der Bewohner geben.“
Was genau jedoch eine große oder kleine Wohnung ist, wurde nicht angegeben.
Vor fast zwei Wochen wurde bekannt gegeben, dass Alleinstehende nur noch in Einzimmerwohnungen einziehen dürfen und Paare nur noch in Zweizimmerwohnungen. Nur Paare mit Kindern dürfen Wohnungen mit mehr Zimmern mieten.
Quelle: index.hr









