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Slowenien führt Neuerung ein: Pflicht-Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten

20.10.2025

Slowenien führt Neuerung ein: Pflicht-Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten

Slowenien hat ein Gesetz verabschiedet, wonach alle Beschäftigten im öffentlichen und privaten Sektor spätestens bis zum 18. Dezember ein verpflichtendes Weihnachtsgeld erhalten werden.

Die vorgeschlagene Höhe beträgt die Hälfte des Brutto-Mindestlohns, was in diesem Jahr 639 Euro entspricht, und der Betrag für Unternehmen ist von Steuern und Abgaben befreit. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, einen geringeren Betrag auszuzahlen oder die Auszahlung bis Ende März 2026 aufzuschieben, wie das Portal RTV SLO berichtet.

Der stellvertretende Ministerpräsident Matej Arčon erklärte, dass das verpflichtende Weihnachtsgeld keine einmalige Maßnahme sein werde, sondern auch in den kommenden Jahren sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor gelten werde. Unternehmen, die nicht über ausreichende Liquidität verfügen, können den Beschäftigten nur ein Achtel des Mindestlohns, also 160 Euro, auszahlen, dürfen in diesem Fall jedoch weder Dividenden noch Prämien an die Geschäftsführung ausschütten.

Vertreter der Arbeitgeber bewerteten die Möglichkeit einer reduzierten Auszahlung als Zeichen des guten Willens der Regierung, fordern jedoch zusätzliche Klarstellungen und Gespräche, um mehr Transparenz zu erreichen. Der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftskammer, Mitja Gorenšček, betonte, dass die Unternehmen das Weihnachtsgeld als freiwillige Zusatzleistung beibehalten und die steuerfreie Bemessungsgrundlage erhöhen wollen, und hob die Notwendigkeit weiterer Verhandlungen hervor.

Andererseits äußerten die Gewerkschaften Unzufriedenheit über die Möglichkeit eines reduzierten Weihnachtsgeldes, da sie der Ansicht sind, dass alle Beschäftigten den gleichen Betrag erhalten sollten. Vertreter der Gewerkschaftskonföderation Pergam warnten, dass unterschiedliche Beträge zu Ungleichheit unter den Beschäftigten führen würden und dass die Beträge nicht von geschäftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers abhängen dürften. Besondere Besorgnis ruft die Tatsache hervor, dass die Auszahlung geringerer Beträge Auswirkungen auf Ansprüche aus Sozialtransfers haben könnte.

Im öffentlichen Sektor wird das Weihnachtsgeld in voller Höhe ausgezahlt, und nach Schätzungen des Finanzministeriums werden sich die Gesamtkosten der Auszahlungen an öffentlich Beschäftigte auf 118 Millionen Euro belaufen, während die breitere langfristige Auswirkung auf den Haushalt, einschließlich des Ausfalls von Steuern und Abgaben, 372 Millionen Euro erreichen könnte. Die Regierung betonte, dass der erste Betrag des Weihnachtsgeldes keine Auswirkungen auf Ansprüche aus Sozialtransfers haben werde, um negative Folgen für Haushalte zu verhindern.

Die Verhandlungen zwischen der Regierung und den Arbeitgebern sind noch nicht abgeschlossen, und eine neue Sitzung des Wirtschafts- und Sozialrats wird Ende Oktober erwartet. Das Gesetz sollte bis zu den Änderungen des Arbeitsgesetzes in Kraft treten, das die Frage des verpflichtenden Weihnachtsgeldes systematisch regeln wird, während das Gesetz gleichzeitig auch die Auszahlung eines besonderen Winterzuschlags für Rentner vorsieht.