Nach Slowenien schützt auch die Schweiz Bargeld in der Verfassung – Händler müssen es aber nicht zwingend annehmen
09.03.2026

Nachdem Slowenien den Bargeldschutz in die Verfassung aufgenommen hat, bestätigte auch die Schweiz am 8. März 2026 in einem Referendum, dass der Status des Frankens und die Bargeldversorgung verfassungsrechtlich verankert sind.
Obwohl die Bürger die ursprüngliche Volksinitiative mit dem Titel 'Bargeld ist Freiheit' nicht annahmen, unterstützten sie mit überzeugender Mehrheit den Gegenvorschlag der Regierung. Damit wurden der Schweizer Franken und die Verpflichtung der Schweizerischen Nationalbank, die Bargeldversorgung sicherzustellen, direkt in die Verfassung aufgenommen, wodurch diese Frage auf die höchste rechtliche Ebene gehoben wurde.
Zwei Vorschläge und eine klare Entscheidung der Wähler
Die Schweizer Stimmbürger hatten zwei Optionen vor sich. Die erste war die ambitioniertere Volksinitiative, die verlangte, dass der Staat jederzeit eine ausreichende Menge an Münzen und Banknoten garantiert und dass der Franken nicht ohne die direkte Zustimmung der Bürger und Kantone durch eine andere Währung ersetzt werden darf. Demgegenüber stand der gemäßigtere Gegenvorschlag der Bundesbehörden, der dieselbe Richtung verfolgte, sich jedoch auf präzisere gesetzliche Formulierungen stützte.
Das Abstimmungsergebnis beseitigte alle Zweifel. Die Volksinitiative wurde mit 54,4 % Nein-Stimmen abgelehnt, während der Gegenvorschlag der Regierung mit einer überzeugenden Mehrheit von 73,4 % der Stimmen angenommen wurde. Damit lehnten die Schweizer die weitergehenden Forderungen der Aktivisten ab, unterstützten jedoch eine Lösung, die die Präsenz von Bargeld im Währungssystem verfassungsrechtlich absichert.
Was bringt die verfassungsrechtliche Festlegung des monetären Rahmens?
Der angenommene Text führt kein automatisches Recht auf Barzahlung in jeder Situation ein, verankert jedoch verfassungsrechtlich zwei grundlegende Säulen der Ordnung. Die erste ist der offizielle Status des Frankens als nationale Währung, und die zweite ist die Verpflichtung der Schweizerischen Nationalbank, die Bargeldversorgung sicherzustellen. Der Staat hat damit entschieden, dass die Verfügbarkeit von physischem Geld nicht mehr nur eine Frage der gesetzlichen Regelung sein soll, sondern eine dauerhafte verfassungsrechtliche Verpflichtung.
Obwohl diese Bestimmungen bereits zuvor in der Gesetzgebung vorhanden waren, gewährleistet ihre Anhebung auf eine höhere rechtliche Ebene eine größere Stabilität des Systems. Eine Änderung dieser Verfassungsbestimmungen würde in Zukunft eine erneute Entscheidung des Volkes und der Kantone erfordern, was ihre Änderung durch eine einfache parlamentarische Mehrheit unmöglich macht.
Alltag ohne plötzliche Erschütterungen
Für den durchschnittlichen Bürger oder Besucher der Schweiz bringt diese Entscheidung keine unmittelbaren Änderungen in den Geschäften. Die Bundesbehörden betonen ausdrücklich, dass der angenommene Vorschlag keine unmittelbaren praktischen Folgen hat und kein allgemeines Recht auf Barzahlung in jeder Situation schafft. Private Akteure wie Restaurants oder Geschäfte behalten weiterhin ihre Autonomie bei der Entscheidung über die Zahlungsweisen für ihre Dienstleistungen.
Dennoch ist das politische und rechtliche Gewicht dieses Schrittes erheblich. Auf dem Höhepunkt der globalen Digitalisierung hat die Schweiz die Botschaft gesendet, dass technologischer Fortschritt physisches Geld nicht ausschließen darf. Der verfassungsrechtliche Schutz der Bargeldverfügbarkeit ist zu einem Symbol der Kontinuität und zu einer Garantie geworden, dass Bargeld ein integraler Bestandteil der schweizerischen monetären Identität bleiben wird.
Unterschied zwischen dem schweizerischen und dem slowenischen Modell
Der Vergleich mit Slowenien taucht in öffentlichen Debatten häufig auf, doch es ist wichtig zu betonen, dass das slowenische und das schweizerische Modell nicht identisch sind. Slowenien hat in seine Verfassungsordnung ein weitergehendes Recht auf die Verwendung von Bargeld aufgenommen und festgelegt, dass jeder das Recht hat, physisches Geld bei Banktransaktionen und im allgemeinen Rechtsverkehr zu verwenden. Das schweizerische Modell ist enger gefasst und konzentriert sich auf den institutionellen Rahmen, also auf die verfassungsrechtliche Verankerung des Status des Frankens und die Verpflichtung der Schweizerischen Nationalbank, die Bargeldversorgung sicherzustellen. Obwohl die Ansätze unterschiedlich sind, zielen beide Lösungen auf die langfristige Bewahrung der Rolle des Bargelds ab.
Botschaft über monetäre Souveränität
Dieses Referendum hat gezeigt, dass die Frage des Bargelds über technische Aspekte der Zahlungsweise hinausgeht und zu einer Frage des Vertrauens in staatliche Institutionen wird. Während digitale Geldbörsen und Apps immer präsenter werden, hat die Schweiz entschieden, dass physisches Geld eine verfassungsrechtlich anerkannte Option bleiben muss. Diese Entscheidung festigt den Platz des Bargelds im Währungssystem und stellt sicher, dass seine Verfügbarkeit eine dauerhafte Verpflichtung des Staates bleibt.









