Slowenische Regierung bestätigt verpflichtendes Weihnachtsgeld: Dieses Jahr 639 Euro
31.10.2025

Die Regierung der Republik Slowenien hat offiziell das Gesetz bestätigt, das in diesem Jahr die Auszahlung eines Wintergeldes in Höhe der Hälfte des Mindestlohns vorsieht, was bedeutet, dass die Beschäftigten 639 Euro erhalten werden.
Die Frist für die Auszahlung dieses Betrags ist spätestens 18 Tage nach Ablauf der Frist für die Auszahlung des Novemberlohns festgelegt, während Unternehmen mit Liquiditätsproblemen die Möglichkeit haben, die Auszahlung bis zum 31. März des nächsten Jahres zu verschieben, schreibt Forbes Slovenija.
Um die Durchführung der Auszahlung zu erleichtern, ermöglicht das Gesetz eine Verschiebung auch in Fällen, in denen Kollektivverträge dies nicht vorsehen, doch die Arbeitgeber sind verpflichtet, bis zum 18. Dezember 2025 zumindest ein Viertel des Wintergeldes, also 160 Euro, auszuzahlen, während der verbleibende Betrag bis Ende März 2026 nachgezahlt werden kann. Diese Erleichterung gilt nicht für den öffentlichen Sektor.
Das Gesetz sieht auch eine besondere steuerliche und beitragsrechtliche Regelung vor, wobei das Weihnachtsgeld von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge befreit ist und auch im Rahmen der bestehenden Erleichterungen für die Auszahlung von Geschäftsboni steuerfrei ist. Außerdem wird das Wintergeld keinen Einfluss auf den Anspruch auf Leistungen aus öffentlichen Mitteln haben, und in den Übergangsbestimmungen ist auch die Auszahlung eines Winterzuschlags an Rentner in Höhe von 150 Euro vorgesehen, der spätestens bis zum 19. Dezember 2025 oder zum Zeitpunkt der Auszahlung der regulären Rente für diejenigen ausgezahlt wird, deren Anspruch nachträglich anerkannt wird.
Neben der Regelung des Weihnachtsgeldes ändert die Regierung auch das System der pauschal besteuerten Steuerpflichtigen, indem sie die Einkommensgrenzen für den Eintritt in das System auf 120.000 Euro für voll pauschal Besteuerte und 50.000 Euro für nebenberuflich pauschal Besteuerte erhöht, während zugleich ein progressiver Steuersatz von 20 und 35 Prozent für Steuerpflichtige mit höheren Einkommen eingeführt wird. Die Änderungen umfassen auch die Regeln für den Austritt und den erneuten Eintritt in das System, und damit soll der Missbrauch des Systems verhindert werden, heißt es in der offiziellen Mitteilung.
Die Entscheidung der Regierung ist das Ergebnis einer Vereinbarung mit den Gewerkschaften, die Anfang dieser Woche erzielt wurde, als bestätigt wurde, dass alle Beschäftigten Anspruch auf Weihnachtsgeld in Höhe der Hälfte des Mindestlohns haben, mit der Möglichkeit einer Verschiebung der Auszahlung für Unternehmen, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind.









