Slowenisches Ministerium stellt klar: Familie mit fünf Kindern erhält nicht 3.360 €, sondern bis zu 2.799,63 € Hilfe
10.11.2025

In den letzten Tagen ist in der Öffentlichkeit eine heftige Debatte darüber entstanden, wie hoch die Sozialleistungen sein können, die arbeitslose Eltern mit mehreren Kindern in Slowenien erhalten können.
Wir haben auf dem Portal raditi.eu kürzlich einen Artikel veröffentlicht, in dem dargestellt wurde, dass eine Familie mit fünf Kindern etwa 3.360 Euro monatlich erhalten kann, doch es hat sich gezeigt, dass diese Beträge für die tatsächlichen Bedingungen der Gewährung von Sozialhilfe dennoch nicht korrekt sind. Nach neuen Daten, die vom slowenischen Arbeitsministerium veröffentlicht wurden, unterscheiden sich die Zahlen von jenen, die in den vergangenen Tagen auf Portalen und in sozialen Netzwerken kursierten, und betroffen ist genau jene Gruppe von Familien, über die am meisten gesprochen wurde.
Wie das Portal Slovenske novice schreibt, beruhen die ursprünglichen Berechnungen, die ein Abgeordneter der Öffentlichkeit präsentierte, auf falschen Annahmen. Konkret wurden Beträge verwendet, die nicht zur ersten Einkommensklasse gehören, in die Familien ohne jegliches Einkommen automatisch eingestuft werden. Darüber hinaus wurde in diesen Berechnungen dargestellt, als würde die außerordentliche finanzielle Hilfe jeden Monat ausgezahlt, was nicht korrekt ist, da darüber das Sozialzentrum im Einzelfall und nur in Situationen entscheidet, in denen ein tatsächlicher Bedarf besteht. Außerdem wird ein Teil des Kindergeldes bei der Festlegung der grundlegenden Sozialhilfe als Einkommenselement betrachtet, was in der ursprünglichen Berechnung nicht berücksichtigt wurde.
Nach den korrigierten Zahlen des Ministeriums kann eine Familie mit zwei arbeitslosen Eltern ohne Vermögen und fünf Kindern etwa 2.799 Euro monatlich erhalten und nicht 3.360 Euro, wie zuvor dargestellt. Zum Vergleich: Eine Familie mit einem Kind kann etwa 1.273 Euro erhalten, während eine Familie mit drei Kindern etwa 2.053 Euro monatlich beziehen kann. Dasselbe Modell zeigt auch die Höhe der Unterstützung für Alleinerziehendenfamilien, doch auch hier gibt es strenge Bedingungen. Den Status einer Alleinerziehendenfamilie kann man nicht allein durch eine Erklärung erlangen, sondern es muss nachgewiesen werden, dass der andere Elternteil seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Wird dies nicht nachgewiesen, besteht kein Anspruch auf den Betrag für den Alleinerziehendenstatus, und nicht gezahlter Unterhalt wird als Einkommen angerechnet.
Wichtig ist zu betonen, dass diese Leistungen nicht als Einkommen besteuert werden, aber bei der Festlegung der Höhe der Unterstützung jede andere Form von Einnahmen und jede Art von Vermögen berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass die Hilfe in voller Höhe nur einer Familie gewährt werden kann, die keinerlei offiziell erfasste Einkünfte oder Ersparnisse hat, keine Fahrzeuge über dem vorgeschriebenen Wertgrenzwert besitzt, keine Immobilien außer dem notwendigen Wohnraum hat und keine anderen Geldleistungen wie Arbeitslosengeld bezieht. Sobald irgendein Einkommen vorhanden ist, wird die Leistung automatisch gekürzt.
Abschließend bleibt das System der Sozialleistungen in Slowenien weiterhin eines der am breitesten angelegten in der Europäischen Union, doch es ist klar, dass die veröffentlichten Zahlen von 3.360 Euro monatlich für eine Familie mit fünf Kindern unter den typischen Bedingungen, unter denen diese Leistungen gewährt werden, nicht realistisch waren. Die korrigierte Berechnung zeigt mehr Realität, wirft aber weiterhin die Frage nach dem Gleichgewicht zwischen dem Schutz der am stärksten gefährdeten Personen und der Motivation zur Arbeit auf, ein Thema, das mit ziemlicher Sicherheit auch in den kommenden Monaten weiter diskutiert werden wird.









