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31. Oktober und 1. November in Deutschland: Geschäfte, Bäckereien, Restaurants, Clubs…

31.10.2023

31. Oktober und 1. November in Deutschland: Geschäfte, Bäckereien, Restaurants, Clubs…

In vielen deutschen Bundesländern wird am 31. Oktober der Reformationstag gefeiert und am 1. November Allerheiligen. Diese beiden Feiertage sind in vielen deutschen Bundesländern arbeitsfreie Tage. Geschäfte und Bäckereien sind geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten.

Im Folgenden geben wir einen Überblick darüber, in welchen Bundesländern gearbeitet wird und in welchen nicht.

Der Reformationstag wird am 31. Oktober gefeiert und ist in diesen deutschen Bundesländern ein arbeitsfreier Tag:

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Niedersachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Der 1. November ist das Fest Allerheiligen und in diesen Bundesländern ein arbeitsfreier Tag:

Baden-Württemberg

Bayern

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Hessen und Berlin sind zwei Bundesländer, in denen sowohl der 31. Oktober als auch der 1. November ganz normale Tage sind, also keine Feiertage.

Am Dienstag, dem 31. Oktober, sind die Geschäfte in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geschlossen.

Am Mittwoch, dem 1. November, ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland arbeitsfrei.

Aber es gibt Ausnahmen: In einigen Städten können Geschäfte an Bahnhöfen oder Flughäfen trotz des Feiertags geöffnet sein.

Bäckereien dürfen in den Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein arbeitsfreier Tag ist, höchstens fünf Stunden öffnen. In Bremen ist die Öffnung von Bäckereien für einen Zeitraum von drei Stunden erlaubt. In Sachsen dürfen Bäckereien am Reformationstag nicht öffnen.

Bäckereien dürfen in den Bundesländern öffnen, in denen der 1. November ein Feiertag ist.

In Baden-Württemberg und Bayern dürfen Bäckereien höchstens drei Stunden öffnen. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen Bäckereien höchstens fünf Stunden geöffnet sein.

Für alle Bäckereien gilt: Sie entscheiden selbst, von wann bis wann sie öffnen. Am besten informiert man sich im Voraus über die genauen Öffnungszeiten Ihrer Lieblingsbäckerei.

Restaurants und Cafés 

An beiden Tagen sind Cafés und Restaurants geöffnet. Allerdings gilt der 1. November als stiller Tag und Tanzen ist verboten.

Das Tanzverbot gilt am 1. November (Allerheiligen) zu diesen Zeiten:

Baden-Württemberg: 3 Uhr morgens bis Mitternacht

Bayern: 2 Uhr morgens bis Mitternacht

Nordrhein-Westfalen: von 5 bis 18 Uhr

Rheinland-Pfalz: 3 Uhr morgens bis Mitternacht

Saarland: 4 Uhr morgens bis Mitternacht

Das bedeutet, dass die Musik zu dieser Zeit leiser gestellt werden muss.

Quelle: fenix-magazin.de