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Auf Bürgeranfragen hin: Finanzministerium klärt Details zu kostenlosen Bankdienstleistungen

07.01.2026

Auf Bürgeranfragen hin: Finanzministerium klärt Details zu kostenlosen Bankdienstleistungen

Anlässlich häufiger Medienberichte und zahlreicher eingegangener Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Paket kostenloser Bankdienstleistungen, die Kreditinstitute ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend ermöglichen müssen, hat das Finanzministerium eine Pressemitteilung veröffentlicht, um einzelne Unklarheiten zusätzlich zu erläutern.

Das Gesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu einem Basiskonto (Narodne novine, Nummer 105/25) schreibt neue Verbraucherrechte im Bereich der Verfügbarkeit grundlegender Zahlungsdienste vor.

Gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Einkünften über Bankkonten

In der Republik Kroatien besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Löhnen, Renten und anderen regelmäßigen Geldeinkünften auf ein bei einem Kreditinstitut eröffnetes Zahlungskonto. Diese Verpflichtung, die in den nationalen Vorschriften über Arbeit, Rentenversicherung und Einkommensteuer festgelegt ist, dient der Sicherstellung der Transparenz von Geldflüssen sowie der wirksamen Kontrolle öffentlicher Abgaben. Wie das Finanzministerium hervorhebt, haben Kreditinstitute dadurch eine ausschließliche Rolle beim Empfang regelmäßiger Einkünfte der Bürgerinnen und Bürger, wodurch sie auch eine privilegierte Stellung gegenüber anderen Finanzsubjekten einnehmen. Unter Berücksichtigung des langjährigen Trends steigender Entgelte wurde eingeschätzt, dass es notwendig ist, regulatorische Mechanismen einzuführen, die die Verfügbarkeit grundlegender Dienstleistungen ohne zusätzliche finanzielle Belastung für Verbraucher garantieren.

Was genau umfasst das Paket kostenloser Dienstleistungen?

Anlässlich häufiger Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern wurde detailliert erläutert, was das Paket kostenloser Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Konto, auf das Löhne, Renten, Stipendien oder ähnliche regelmäßige Zuflüsse eingehen, konkret umfasst. Das Paket, das das Kreditinstitut dem Verbraucher auf dessen Antrag ermöglichen muss, umfasst folgende Dienstleistungen ohne Entgeltberechnung:

  1. Eröffnung, Führung und Schließung eines Zahlungskontos.
  2. Dienstleistung des Internet- oder Mobile-Banking, wobei das Kreditinstitut eine dieser Optionen in begrenztem Umfang anbieten kann.
  3. Einzahlung von Bargeld auf das Zahlungskonto am Schalter oder Geldautomaten, mit Ausnahme der Bearbeitung von Münzgeld.
  4. Abhebung von Bargeld am Schalter oder Geldautomaten des Kreditinstituts, das das Konto führt.
  5. Eingang nationaler und grenzüberschreitender Zahlungstransaktionen in Euro.
  6. Regelmäßige Ausgabe einer Debitkarte und deren Nutzung, sofern das Institut diese Dienstleistung anbietet.
  7. Ausführung von Zahlungen mit der Debitkarte an physischen Verkaufsstellen.

Gleichbehandlung aller Dienstleistungsnutzer

Das Gesetz schreibt klar vor, dass Nutzer dieses Pakets gegenüber anderen Kunden nicht in eine ungünstigere Lage gebracht werden dürfen. Das bedeutet, dass Banken weder den Umfang noch die Verfügbarkeit der genannten Dienstleistungen einschränken dürfen, noch Bürgerinnen und Bürger in irgendeiner Weise von deren Nutzung abhalten dürfen. Den Nutzern muss die unbegrenzte Ausführung von Transaktionen sowie die Kontoverwaltung in Filialen und über digitale Kanäle unter denselben Bedingungen wie für alle anderen Nutzer von Zahlungskonten ermöglicht werden.

Verfügbarkeit von Überziehungen und Recht auf Wahl

Die Absicht dieser Lösung ist es, einen tatsächlichen und funktionalen Standard sicherzustellen, daher schränkt die Nutzung des kostenlosen Pakets Verbraucher nicht beim Abschluss anderer Produkte ein. Kreditinstitute müssen zusätzliche Dienstleistungen außerhalb des Pakets zu denselben Preisen wie für andere Konten anbieten, und wenn der Verbraucher die Voraussetzungen erfüllt, muss ihm auch der Abschluss einer Überziehung unter denselben Schutzregeln ermöglicht werden. Anlässlich häufiger Medienberichte und eingegangener Anfragen wird betont, dass das Paket nicht automatisch eingeführt wird, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bleibt, selbstständig zu entscheiden, welches Konto für sie am besten geeignet ist.

Strenge Aufsicht und Pflichten der Banken gegenüber Verbrauchern

Das Finanzministerium hat bereits ein offizielles Schreiben an den Kroatischen Bankenverband gerichtet und eine klare und einheitliche Information der Öffentlichkeit verlangt. Besonders wurde hervorgehoben, dass es verboten ist, Verbraucher von der Ausübung dieses Rechts abzuhalten, und dass das Personal in den Filialen angemessen geschult sein muss, insbesondere für die Arbeit mit älteren Menschen und schutzbedürftigen Gruppen. In Zusammenarbeit mit der Kroatischen Nationalbank wird die aktive Überwachung der Umsetzung des Gesetzes unter Ergreifung von Maßnahmen im Falle jeglicher Unregelmäßigkeiten fortgesetzt.