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Neue Pflicht in Deutschland ab 1. Januar 2023: Fast-Food-Restaurants, Bäckereien, Kioske und Tankstellen betroffen

10.10.2022

Neue Pflicht in Deutschland ab 1. Januar 2023: Fast-Food-Restaurants, Bäckereien, Kioske und Tankstellen betroffen

Ab 2023 müssen Fast-Food-Restaurants, Bäckereien, Bistros und Cafés in Deutschland, die Essen zum Mitnehmen (To go) verkaufen, ihre Produkte in Einweg- und Mehrwegverpackungen anbieten. Nach Angaben der Bundesregierung fallen allein durch Einwegverpackungen für unterwegs in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsabfall an. Die neue Verordnung soll das ändern.

Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in Einwegverpackung. Außerdem müssen geeignete Mehrwegbecher für alle Größen von Getränken zum Mitnehmen verfügbar sein, und Mehrwegverpackungen dürfen nicht zu schlechteren Bedingungen als Einwegverpackungen angeboten werden.

Mehrwegverpackungen dürfen nur gegen ein Pfand ausgegeben werden, das bei der Rückgabe wieder erstattet wird.

Die neue Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen aus dem Verpackungsgesetz richtet sich an alle „Letztvertreiber“, die Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und Einwegbecher, unabhängig vom Material, aus dem sie hergestellt sind, in Verkehr bringen. Letztvertreiber sind diejenigen, die To-go-Verpackungen, gefüllt mit Speisen oder Getränken, an Verbraucher verkaufen, also meist Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen und Catering-Unternehmen.

Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkaufläden und Kioske, die insgesamt fünf oder weniger Personen beschäftigen und deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet. Diese Unternehmen müssen ihren Kunden jedoch ermöglichen, dass ihre Mehrwegbehälter befüllt werden.

Ketten, wie etwa Bäckereien an Bahnhöfen, können die Ausnahme für kleine Unternehmen nicht nutzen. Die Verkaufsfläche der einzelnen Verkaufsstelle kann kleiner als 80 Quadratmeter sein. Wenn jedoch im gesamten Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte arbeiten, gilt die Ausnahme für sie nicht.

Quelle: fenix-magazin.de