Stadt Split zahlt Weihnachtsgeld für Rentner und sozial Bedürftige bis zu 170 Euro
02.12.2025

Im Geiste des traditionellen weihnachtlichen Schenkens und der ausgeprägten Fürsorge für die verletzlichsten Mitbürger hat die Stadt Split auch in diesem Jahr Weihnachtsgeld für eine Reihe von Bürgerkategorien sichergestellt.
Die Auszahlung dieser finanziellen Unterstützungen, die dazu bestimmt sind, die bevorstehenden Feiertage zu verschönern, beginnt mit Anfang Dezember.
Anspruch auf Weihnachtsgeld haben mehrere Gruppen, wobei wichtig zu betonen ist, dass der Anspruch nur auf einer Grundlage geltend gemacht werden kann.
Unterstützungen für Rentner und sozial Bedürftige
Der größte Umfang bezieht sich auf Rentner, deren gesamte monatliche Einkünfte den Betrag von 332,00 Euro nicht überschreiten und die bereits Anspruch auf die städtische Unterstützung im Rahmen des Projekts 'Moj zlatni Split' haben. Dies ist ein bestehendes Programm zur finanziellen Entlastung der am stärksten gefährdeten Rentnerpopulation mit niedrigeren Renten.
Die Höhe des Weihnachtsgeldes für diese Kategorie variiert je nach Einkommenshöhe und wird auf die Karte 'Moj zlatni Split' gutgeschrieben.
Rentner mit Einkünften bis zu 119,45 Euro erhalten den höchsten Betrag von 170,00 Euro. Diejenigen, deren Einkünfte zwischen 119,46 Euro und 199,08 Euro liegen, haben Anspruch auf 120,00 Euro, während Rentnern mit Einkünften von 199,09 Euro bis 332,00 Euro 100,00 Euro zugeteilt werden.
Besonders berücksichtigt werden auch Pflegepersonen, die von der Stadt Unterstützung erhalten; sie bekommen Weihnachtsgeld in Höhe von 170,00 Euro auf ihr Konto überwiesen.
Darüber hinaus haben Empfänger des persönlichen inklusiven Zuschlags des Kroatischen Instituts für Sozialarbeit, die von der Stadt Split eine Leistung erhalten, Anspruch auf Weihnachtsgeld in Höhe von 80,00 Euro, das ebenfalls auf das Konto des Empfängers ausgezahlt wird.
Denselben Betrag von 80,00 Euro erhalten auch Empfänger der garantierten Mindestleistung des Kroatischen Instituts für Sozialarbeit sowie Empfänger von Heizkostenzuschüssen mit Wohnsitz im Gebiet von Split. Die Auszahlung des Anspruchs erfolgt ebenfalls auf das Konto des Empfängers.
Schließlich zählen zu der Gruppe derjenigen, die eine Unterstützung in Höhe von 80,00 Euro erhalten, auch sozial bedürftige Schüler und Studierende, Empfänger städtischer Unterstützungen und Stipendien für diese Kategorie. Das Geld wird ihnen direkt auf das Konto überwiesen.
Verfahren zur Geltendmachung des Anspruchs
Bestehende Empfänger städtischer Leistungen und Unterstützungen sind in der Regel nicht verpflichtet, einen gesonderten Antrag auf Weihnachtsgeld zu stellen, da die Unterstützung automatisch ausgezahlt wird.
Eine Ausnahme bilden Empfänger der garantierten Mindestleistung, die im laufenden Jahr keine Heizkostenzuschüsse von der Stadt Split erhalten. Sie sind die Einzigen, die einen Antrag auf Weihnachtsgeld stellen müssen. Der Antrag kann ab dem 02. Dezember 2025 in der zentralen Geschäftsstelle der Stadt Split oder auf der offiziellen Website der Stadt, www.split.hr, abgeholt werden. Die Einreichung des Antrags ist persönlich in der zentralen Geschäftsstelle, per Post oder per E-Mail an die Adresse pisarnica@split.hr möglich.









