EU plant neue Regeln: Bald bis zu 150 Euro an der Ladenkasse abheben
02.12.2025

Die Europäische Union hat eine bedeutende politische Einigung über die Überarbeitung der Gesetzgebung erzielt, die Zahlungsdienste regelt, und signalisiert damit eine baldige grundlegende Veränderung in der Art und Weise, wie bargeldlose Zahlungen durchgeführt werden, aber auch wie Bürger an Bargeld gelangen.
Da es sich jedoch um eine vorläufige politische Einigung handelt, muss die endgültige Regelung noch eine formelle Bestätigung und technische Überarbeitung durchlaufen, weshalb bis zum Inkrafttreten geringfügige Abweichungen möglich sind.
Ziel der neuen Regeln ist es, den Kampf gegen zunehmende Finanzbetrügereien deutlich zu verstärken, den Verbraucherschutz zu erhöhen und für alle Bürger der Europäischen Union, einschließlich Kroatiens, eine bessere Transparenz der Gebühren sicherzustellen.
Die Einigung, die vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament erzielt wurde, führt eine neue Verordnung über Zahlungsdienste ein und ändert die bestehende Richtlinie über Zahlungsdienste (derzeit bekannt als PSD2), wodurch ein modernerer und sichererer Rahmen für den Zahlungsverkehr geschaffen wird.
Der Zugang zu Bargeld wird einfacher, insbesondere in kleineren Orten
Eine der konkretesten Neuerungen für Bürger betrifft die Bargeldabhebung. Der neue Rahmen für den Zahlungsverkehr wird die Verfügbarkeit von Bargeld erheblich verbessern, insbesondere für Bewohner ländlicher oder dünner besiedelter Gebiete, in denen Geldautomaten und Bankfilialen immer seltener zu finden sind. Da die Bankeninfrastruktur in kleineren Gemeinden zunehmend schwächer wird, versucht die Europäische Union mit dieser Regel sicherzustellen, dass die Bewohner dieser Regionen nicht lange Strecken zurücklegen müssen, nur um Geld abzuheben.
Einzelhändlern, wie Supermarktketten wie Kaufland, Lidl oder anderen, wird es ermöglicht, aber nicht vorgeschrieben, einen Bargeldabhebungsservice ohne Kaufverpflichtung anzubieten. Verbraucher werden auf diese Weise direkt an der Kasse einen Betrag von bis zu 150 Euro oder den Gegenwert in der nationalen Währung abheben können. Es ist jedoch anzumerken, dass dieser Betrag keine bestätigte Verpflichtung darstellt und auch nicht in allen Mitgliedstaaten garantiert ist. Die Staaten können strengere Grenzen anwenden.
In einer früheren Version wurde eine Grenze von 100 Euro vorgeschlagen, und die genaue Umsetzung wird von den endgültigen Regeln im jeweiligen Mitgliedstaat abhängen.
Um Missbrauch zu verhindern, muss die Transaktion mithilfe von Chip und PIN bestätigt werden.
Praktikabilität übertrifft den Geldautomaten
Eine solche Änderung ist besonders praktisch für ältere Bürger und Personen, die kein Auto haben, da der Weg zum nächstgelegenen Geschäft oft deutlich kürzer und zugänglicher ist als der Weg zu den seltenen Geldautomaten oder Bankfilialen. Für Finanzinstitute stellt die Wartung und Instandhaltung von Geldautomaten einen erheblichen Kostenfaktor dar, daher ist die Verringerung ihrer Zahl in weniger profitablen Regionen zu einer üblichen Praxis geworden.
Genau hier liegt die Praktikabilität dieser EU-Regel: Sie verlagert den Bargeldabhebungsservice effizient von der Bankeninfrastruktur auf das weit verbreitete Einzelhandelsnetz. Dadurch wird der Alltag der Bürger direkt erleichtert, insbesondere für diejenigen, die am stärksten von der Schließung von Bankfilialen betroffen sind, indem ihnen ein schnellerer und einfacherer Service in unmittelbarer Nähe geboten wird. Es sollte jedoch betont werden, dass das Angebot dieses Dienstes von der Verfügbarkeit von Bargeld beim jeweiligen Händler abhängt, was bedeutet, dass das Geschäft genügend Geld in der Kasse haben muss, um den gewünschten Betrag auszahlen zu können.
Neue Instrumente zur drastischen Verringerung von Betrug
Obwohl die Verbesserung des Zugangs zu Bargeld ein wichtiger Teil des Pakets ist, liegt ein ebenso zentraler, wenn nicht sogar der wichtigste Schwerpunkt der neuen Gesetzgebung auf der Bekämpfung immer raffinierterer Formen von Zahlungsbetrug. Es wird ein umfassender Rahmen zur Betrugsbekämpfung eingeführt, mit Schwerpunkt auf dem sogenannten 'Spoofing', bei dem sich Betrüger fälschlich als Zahlungsdienstleister, beispielsweise Banken, ausgeben, um das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen und sie zur Durchführung betrügerischer Transaktionen zu verleiten.
Um die Nutzer zu schützen, müssen Zahlungsdienstleister, Banken und Finanzinstitute aktiv Informationen im Zusammenhang mit Betrugsfällen untereinander austauschen. Darüber hinaus wird die Pflicht eingeführt, die IBAN des Empfängerkontos vor der Ausführung jeglicher Geldüberweisung mit dem entsprechenden Namen des Kontoinhabers abzugleichen. Eine solche Prüfung wird bereits bei Echtzeitüberweisungen in Euro angewendet und wird nun zum Standard.
Darüber hinaus werden Zahlungsdienstleister verantwortlich sein und die Kosten tragen, wenn sie ihren Verpflichtungen bei der Anwendung bestimmter präventiver Instrumente zur Verhinderung von Betrug nicht nachkommen.
Vollständige Transparenz bei Gebühren und Werbung
Die neuen Regeln bringen mehr Transparenz bei den Gebühren für alle Marktteilnehmer.
Anbieter von Geldautomatendiensten werden gesetzlich verpflichtet sein, den Nutzern alle erhobenen Gebühren sowie die angewandten Wechselkurse im Voraus klar anzuzeigen, bevor die Transaktion bestätigt wird. Unternehmen, die Händlern Terminals für Kartenzahlungen anbieten, müssen die Gebühren, die sie für diese Dienste berechnen, klar ausweisen.
Darüber hinaus dürfen große Internetplattformen und Suchmaschinen Finanzdienstleistungen Nutzern in einem Mitgliedstaat nur dann bewerben, wenn der Anbieter dieser Dienstleistungen ordnungsgemäß reguliert und zur Tätigkeit in diesem Land zugelassen ist.
Schließlich müssen Händler, um Verwirrung zu vermeiden und die Zahl der Anfragen von Verbrauchern an Banken zu verringern, sicherstellen, dass ihr üblicher Handelsname mit dem Namen übereinstimmt, der auf den Kontoauszügen der Kunden erscheint.
Abschließend erklärte Morten Bødskov, der dänische Minister für Wirtschaft, Industrie und Finanzangelegenheiten, dass diese Einigung 'den Weg für ein sichereres, effizienteres und verbraucherfreundlicheres Zahlungsumfeld für alle Europäer ebnet'.
Die Einigung muss nun vor der endgültigen Verabschiedung technisch überarbeitet werden.









