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Arbeitgeber engagierte Detektiv, um krankgeschriebene Mitarbeiterin zu überwachen: Es endete schlecht

27.05.2023

Arbeitgeber engagierte Detektiv, um krankgeschriebene Mitarbeiterin zu überwachen: Es endete schlecht

Ein innovativer Arbeitgeber engagierte einen Detektiv, um eine Arbeitnehmerin zu überwachen, die krankgeschrieben war, doch ihr Versuch, sie beim Betrug zu ertappen, endete nicht gut.

Alles begann, als eine Anwaltskanzlei eine private Detektei beauftragte, um eine angebliche Verletzung der Arbeitspflichten einer Arbeitnehmerin zu untersuchen, die krankgeschrieben war. Die Arbeitnehmerin, die befristet als Rechtsreferendarin arbeitete, erhielt später eine fristlose Kündigung auf Grundlage der Behauptung, sie habe ihren vorübergehenden Zustand der Arbeitsunfähigkeit missbraucht. Die mutige Frau entschied sich jedoch, sich zu wehren und Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber zu erheben.

Die Arbeitnehmerin gewann den Rechtsstreit

Nach einiger Zeit landete der Fall vor dem Amtsgericht in Varaždin, wo die Arbeitnehmerin den Rechtsstreit gegen die Anwaltskanzlei gewann.

Das Gericht entschied, dass die vorübergehende Abwesenheit von der Arbeit wegen Krankheit kein gerechtfertigter Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrags ist. Die Arbeitnehmerin argumentierte, dass sie den Arbeitgeber rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Weise über ihre Krankheit informiert habe und dass sie entschuldigt von der Arbeit abwesend gewesen sei. Daher kann diese Abwesenheit nicht als schwerwiegende Verletzung der Arbeitspflicht angesehen werden.

Der Arbeitgeber, überzeugt davon, dass die Arbeitnehmerin über ihre Krankheit lüge, weil ihr für denselben Zeitraum kein Urlaub genehmigt worden war, entschied sich, einen Detektiv zu engagieren, um sie zu überwachen und Beweise gegen sie zu sammeln. Der Detektiv überwachte die Arbeitnehmerin angeblich 16 bis 17 Stunden täglich im Zeitraum vom 25. Juli 2019 bis zum 2. August 2019. Der Detektiv dokumentierte ihre Ausgänge aus dem Haus sowie den Besuch bei der Ärztin und lieferte damit den Beweis, dass sie tatsächlich zur Untersuchung gewesen war.

Die Arbeitnehmerin behauptete, dass sie das Haus nur in Begleitung ihrer Mutter verlassen habe, wenn sie zur Messe ging, ihre Hausärztin, den Psychiater besuchte oder ins Fitnessstudio ging, was die Ärztin empfohlen hatte

Um ihre Krankheit anzufechten, meldete die Anwaltskanzlei sie bei der Polizei und verlangte eine außerordentliche ärztliche Untersuchung wegen der angeblichen Medikamente, die sie zu jener Zeit einnahm. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Arbeitgeber keinen gerechtfertigten Grund für eine fristlose Kündigung hat, da die vorübergehende Abwesenheit von der Arbeit wegen Krankheit kein gerechtfertigter Grund für eine Kündigung ist.