GESETZESÄNDERUNGEN: Ab 1. November wird der Kreis der Arbeitnehmer erweitert, die leichter nach Deutschland kommen können
31.10.2023

Ab dem 1. November treten in Deutschland Änderungen des Gesetzes zur Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in Kraft, berichten deutsche Medien.
Ab November wird sich der Kreis der qualifizierten Arbeitskräfte erweitern, die leichter nach Deutschland kommen können, um dort zu arbeiten. Der Weg zur „EU Blue Card“ wird für hochqualifizierte Akademiker, Masterabsolventen und Personen mit spezialisiertem akademischem Abschluss einfacher.
Die Blue Card ist eine Aufenthaltserlaubnis, die qualifizierten Arbeitskräften aus Ländern außerhalb der EU den Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt erheblich erleichtert.
Deutsche Medien nennen das Beispiel von IT-Fachkräften mit großer Berufserfahrung, die keine Nachweise über ihre fachliche Ausbildung mehr vorlegen müssen.
Erleichterung für Arbeitgeber
Die neuen Änderungen bedeuten auch eine große Erleichterung für Unternehmen, die mit dem Mangel an qualifiziertem Personal zu kämpfen haben.
Unter anderem senkt das neue Gesetz die bisherigen relativ hohen Grenzen der Mindestgehälter. Statt der bisherigen 58.000 Euro brutto (beziehungsweise etwa 45.500 Euro für sogenannte bottleneck-Berufe) müssen Arbeitnehmer aus Ländern außerhalb der EU ab November nachweisen, dass sie jährlich etwa 15.000 Euro weniger verdienen.
Außerdem verbessern sich die Aussichten auf einen Verbleib in Deutschland, wodurch auch die Familienzusammenführung erleichtert wird.
Wirklich große Änderungen sollen im März 2024 in Kraft treten: Ab dann können Arbeitnehmer aus Drittstaaten nach Stellung eines Visumantrags ins Land einreisen und hier arbeiten, während ihre beruflichen Qualifikationen anerkannt werden.
Das war bisher nicht möglich, weshalb es etwa ein Jahr dauern kann, bis man von außerhalb ein Visum und eine Arbeitserlaubnis für Deutschland erhält.
Wer kann einen Antrag auf die EU Blue Card stellen?
Die EU Blue Card erleichtert die Beschäftigung hochqualifizierter Staatsangehöriger aus Drittstaaten in Europa. Sie gilt für alle Länder außer Irland und Dänemark.
Für die EU Blue Card müssen Sie einen Nachweis über eine Beschäftigung in Deutschland mit dem gesetzlichen Mindestgehalt vorlegen. Für Mangelberufe gilt die untere Grenze des Mindestgehalts, und das sind die folgenden Berufe:
– Ingenieure
– Wissenschaftler aus dem Bereich der Naturwissenschaften
– Mathematiker
– IT-Fachpersonal
– Medizinisches Personal
Die „EU Blue Card“ wird von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt.
Quelle: fenix-magazin.de









