In diesem Land müssen Beschäftigte mit Kindern unter 12 Jahren nicht mehr am Wochenende arbeiten
07.11.2022

Angesichts dessen, dass nun ein Teil der Arbeitnehmer freie Wochenenden haben könnte, besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ohne Kinder im genannten Alter mit zusätzlicher Arbeit belastet werden.
Unternehmen in Portugal werden Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichten können, samstags und sonntags zur Arbeit zu kommen, wenn sie Kinder unter 12 Jahren haben, entschied das dortige Oberste Gericht.
Die einzige Ausnahme wird sein, wenn die „Arbeitnehmer unersetzlich“ an ihrem Arbeitsplatz sind, berichtete die portugiesische Zeitung Publico unter Berufung auf den Inhalt des Urteils. „Das Recht auf Vereinbarkeit der beruflichen Tätigkeit mit dem Familienleben und das Recht auf Schutz von Vaterschaft und Mutterschaft sind in der Verfassung verankert und können nicht zugunsten anderer beruflicher Rechte oder Pflichten aufgeschoben werden“, heißt es im Urteil.
Wenn Unternehmen möchten, dass ihre Beschäftigten, die Kinder unter 12 Jahren haben, samstags und sonntags zur Arbeit kommen, müssen sie vor Gericht nachweisen, dass sie an ihrem Arbeitsplatz unersetzlich sind und dass die Tätigkeit des Unternehmens durch ihre Abwesenheit beeinträchtigt werden könnte.
Angesichts dessen, dass nun ein Teil der Arbeitnehmer freie Wochenenden haben könnte, besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ohne Kinder im genannten Alter mit zusätzlicher Arbeit belastet werden. Das Oberste Gericht teilte dazu mit, dass im Falle der Unmöglichkeit, eine Lösung zu finden, eine „positive Diskriminierung zugunsten der Familie“ anzuwenden sei.
Das Oberste Gericht in Portugal, einem Land mit 10,3 Millionen Einwohnern, fällte dieses Urteil, nachdem sich im Jahr 2019 eine Frau aus dem Ort Almada, südlich der Hauptstadt Lissabon, über die Entscheidung des multinationalen Unternehmens beschwert hatte, für das sie arbeitete. Sie behauptete, dass sie und ihr Ehemann an Wochenenden für dieses Unternehmen in einem Einkaufszentrum arbeiten und dass niemand auf ihre beiden Kinder aufpassen könne, während sie bei der Arbeit sind.
Die Arbeitnehmerin schrieb einen Brief an das Unternehmen, in dem sie ihre Situation erklärte und um freie Wochenenden bat.
Das Unternehmen, dessen Name nicht genannt wurde, antwortete ihr damals, dass es bereit sei, sie von der Wochenendarbeit zu befreien, sich dazu aber künftig nicht verpflichten werde, falls die Arbeit ihre Anwesenheit erfordern sollte. Der Fall kam daraufhin vor Gericht, und die endgültige Entscheidung traf das Oberste Gericht.
Quelle: poslovni.hr









