NEUE PFLICHT IN DEUTSCHLAND: Sie betrifft alle Beschäftigten
16.09.2022

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wurde in Deutschland die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit eingeführt. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht jedoch die gesamte Arbeitszeit.
Die Entscheidung des BAG ist derzeit Gegenstand einer heftigen Debatte in der Regierung der „Ampel“-Koalition und unter Experten für Arbeitsrecht.
Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, rechtfertigte am Dienstag in Erfurt die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, durch die Auslegung des deutschen Gesetzes über Gesundheits- und Arbeitsschutz nach dem Urteil des sogenannten Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Experten erwarten, dass das Grundsatzurteil des BAG weitreichende Auswirkungen auf vertrauensbasierte Arbeitszeitmodelle haben wird, die tausendfach in Wirtschaft und Verwaltung bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice praktiziert wurden.
Mit seiner grundlegenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht eine Debatte über die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes ausgelöst. Die Bundesregierung arbeitet noch immer an der Umsetzung der Anforderungen des EuGH aus dem Jahr 2019 zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht.
Inken Gallne, vorsitzender Richter des Ersten Senats, berief sich auf einen Absatz im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die geleisteten Stunden der Beschäftigten erfasst werden können.
– Wenn man das deutsche Gesetz über Gesundheits- und Arbeitsschutz anhand der Bestimmungen des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit, sagte Gallne.
Quelle: Fenix-magazin / Marijana Dokoza









