Schweiz erschwert Einreise für Arbeitskräfte aus Kroatien deutlich
19.11.2022

Die SCHWEIZ hat die Regeln für die Einreise von Arbeitnehmern aus Kroatien verschärft. Bestätigt wurde dies vom kroatischen Außenministerium, das mitteilt, diese Nachricht mit Bedauern aufgenommen zu haben.
„Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Republik Kroatien hat mit Bedauern die Information über den Beschluss des Bundesrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufgenommen, erneut Übergangsmaßnahmen für den Zugang kroatischer Staatsangehöriger zum schweizerischen Arbeitsmarkt für einen Zeitraum von einem Jahr, vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember desselben Jahres, einzuführen, wonach dieser Beschluss erneut überprüft wird“, schreibt das MVEP.
In diesem Zeitraum wird ein Quotensystem für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen an kroatische Staatsangehörige angewendet, wird hinzugefügt.
Dieses Jahr erleichterten sie kroatischen Bürgern die Einreise, jetzt haben sie sie wieder verschärft
Die Schweiz hat Anfang dieses Jahres die Einreise für kroatische Arbeitnehmer erleichtert, nun aber wieder Quoten für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen eingeführt. Das Ministerium ist der Ansicht, dass dafür keine Notwendigkeit bestand.
„Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine solche Entscheidung auf den Bestimmungen des Protokolls III zum Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft beruht und dass sich im Zeitraum seit der vorübergehenden Aufhebung dieser Übergangsmaßnahmen am 1. Januar 2022 die Zahl der kroatischen Staatsangehörigen, die eine Arbeitsgenehmigung in der Schweiz beantragt haben, erhöht hat, ist das Ministerium der Auffassung, dass dieser Anstieg nicht von einer solchen Intensität war, die eine Wiedereinführung von Beschränkungen erfordert hätte“, wird hinzugefügt.
„Außerdem ist das Protokoll III, mit dem das Abkommen über die Freizügigkeit von Personen mit der EU auch auf kroatische Staatsangehörige ausgeweitet wurde, in der Schweiz erst 2017 in Kraft getreten, obwohl die Republik Kroatien bereits 2013 Mitglied der EU geworden ist, sodass die Bürger der Republik Kroatien um den rechtzeitigen Beginn der Anwendung dieses Abkommens, einschließlich des Beginns des Übergangszeitraums, gebracht wurden“, wird hinzugefügt.
„Nachdem der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Schutzklausel aktiviert hat, die die Beschäftigung von Staatsangehörigen der Republik Kroatien erneut beschränken wird, spätestens bis Ende 2026, erwartet das Ministerium von der schweizerischen Seite, diese Entscheidung rechtzeitig zu überprüfen, damit kroatische Staatsangehörige bei der Beschäftigung in der Schweiz gleichberechtigt mit den übrigen Staatsangehörigen der EU/EFTA behandelt werden“, fügt das MVEP hinzu.
Quelle: index.hr











