Angst deutscher Gewerkschaften vor Lohndumping vom Westbalkan
06.02.2023

Die deutsche Regierung plant, die Zahl der Menschen aus den westbalkanischen Ländern zu verdoppeln, die unabhängig von ihrer Qualifikation ein Arbeitsvisum erhalten können. Was bedeutet das für den Arbeitsmarkt in Deutschland? Die Gewerkschaften fürchten billige Arbeitskräfte.
Unter dem Druck des inzwischen chronischen Arbeitskräftemangels im Land plant die deutsche Regierung eine Liberalisierung der Gesetzgebung zur Arbeitsmigration, und ein Teil dieses Pakets ist auch die sogenannte „Westbalkan-Regelung“. Dabei sind zwei wesentliche Änderungen vorgesehen: Einerseits soll die Begrenzung der Gültigkeit dieser Maßnahme bis Ende 2023 aufgehoben werden – künftig soll sie zu einer dauerhaften Regelung werden. Andererseits ist eine Verdopplung der Quote für Arbeitsmigranten aus dem Westbalkan vorgesehen – von derzeit 25.000 jährlich auf künftig 50.000.
Die „Westbalkan-Regelung“ wurde nach der großen Flüchtlingswelle 2015 und 2016 eingeführt. Mit ihr sollten auf einen Schlag zwei Probleme gelöst werden: die Verhinderung der unkontrollierten Ankunft von Asylsuchenden und gleichzeitig die Milderung des Arbeitskräftemangels.
In jenen Jahren kamen mehr als eine Million Flüchtlinge nach Deutschland, vor allem aus Syrien, aber auch eine große Zahl von Menschen aus dem Gebiet des Westbalkans – aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Während syrischen Kriegsflüchtlingen in der Regel schnell Asyl gewährt wurde, hatten Wirtschaftsmigranten aus dem Westbalkan geringe Erfolgschancen: Nur etwa fünf Prozent erhielten diesen Status.
Zufriedene Arbeitgeber
Mit der Einführung der Westbalkan-Regelung wurde eine geregelte und erleichterte Zuwanderung unqualifizierter oder mittelqualifizierter Arbeitskräfte aus diesen Ländern ermöglicht – Hochqualifizierte können ohnehin im Rahmen anderer Programme ins Land kommen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bei den deutschen Vertretungen in diesen Ländern gestellt wird, und eine weitere, dass zuvor kein Asylantrag gestellt worden ist.
Diese geplanten Änderungen werden von den Arbeitgebervertretern – erwartungsgemäß – begrüßt. Schließlich üben sie auch permanenten Druck auf die Regierung aus, damit die Bedingungen für die Zuwanderung der ihnen fehlenden Arbeitskräfte liberalisiert werden.
Angst vor Dumping
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist hier vorsichtiger. Auch er begrüßt zwar die Arbeitsmigration, sagt Evelyn Räder, Mitglied des DGB-Bundesvorstands, betont jedoch, dass dabei die Frage der Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer aus den westbalkanischen Ländern sehr wichtig ist.
„Die Menschen, die kommen, sind in hohem Maße von dem Arbeitgeber abhängig, für den sie arbeiten. Mit dem Arbeitsplatz ist ihre Aufenthaltserlaubnis verknüpft. Das löst bei den Menschen die Angst aus, zurückgeschickt zu werden, wenn sie nicht gehorsam sind“, sagt Räder. Außerdem sprechen sie oft kein Deutsch und sind über ihre Rechte nicht informiert. All das führt in der Praxis dazu, dass diese Arbeitnehmer Arbeitsbedingungen akzeptieren, die schlechter sind als die gesetzlich vorgeschriebenen – und damit zu Dumping auf dem Arbeitsmarkt, betont Räder.
Keine „Fachkräfte“, sondern „Arbeiter“
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis Ende 2020 Arbeitnehmern aus den Ländern des Westbalkans 260.000 grundsätzliche Zustimmungen und 98.000 Arbeitsvisa erteilt. Drei Viertel der Arbeitnehmer aus diesen Ländern arbeiten auf Baustellen, in der Gastronomie und in der Pflege älterer und kranker Menschen – allein im Baugewerbe 44 Prozent. Zum großen Teil handelt es sich dabei um Hilfstätigkeiten mit relativ niedrigen Löhnen.
Obwohl die Regierung die Reform der arbeitsrechtlichen Regelungen in Bezug auf ausländische Arbeitnehmer mit der Notwendigkeit begründet, dem Mangel an Fachkräften im Land entgegenzuwirken, weicht die Westbalkan-Regelung davon ab: In diesem Rahmen ist für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis keinerlei Qualifikation erforderlich. Nach Einschätzung des DGB geht es hier überhaupt nicht um die Anwerbung von „Fachkräften“, sondern um die Heranholung von Arbeitnehmern für einfache Tätigkeiten. „Das ist ein Programm zur Heranholung von Arbeitnehmern nach Wunsch der Arbeitgeber. Sie können sie nehmen, wenn sie sie brauchen, aber sie können sie auch leicht wieder loswerden, wenn es ihnen passt“, sagt Räder.
Prekariat auf Baustellen
Das ist besonders im Baugewerbe ausgeprägt. Die Verbände der deutschen Bauunternehmer haben im vergangenen Jahr die Verlängerung des seit Jahrzehnten geltenden Tarifvertrags gekündigt. Jetzt kann den Arbeitnehmern der gesetzlich garantierte Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gezahlt werden, was weniger ist als die früheren Stundenlöhne, die sich auf Baustellen im Durchschnitt zwischen 13 und fast 16 Euro bewegten.
Auf diese Weise können Arbeitgeber Druck auf jeden ausüben, der einen höheren Lohn verlangt – es stehen immer billigere Arbeitnehmer zur Verfügung. Gleichzeitig müssen sie keine Beschwerden fürchten: Arbeitnehmer aus dem Westbalkan sind eine besonders verletzliche Gruppe, kennen ihre Rechte nicht, und für viele sind selbst diese schlechteren Arbeitsbedingungen aufgrund der Situation in ihrer Heimat akzeptabel. Darüber hinaus gibt es faktisch keine wirksamen Kontrollen seitens des Staates.
Schutz der Arbeitnehmer – und der Tarifautonomie
„Wir befürchten, dass auf diese Weise Druck auf die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten im Baugewerbe entsteht. Das erschwert die Möglichkeit, gute Tarifverträge abzuschließen, und ohne sie handelt es sich hier schlicht um ein Dumpingprogramm zur Senkung der Löhne“, warnt Evelyn Räder vom DGB.
Die Lösung sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund in zusätzlichen Änderungen der Westbalkan-Regelung, über die die Regierung in der Sitzung am 1. März beraten sollte. Eine der wichtigsten betrifft die Erleichterung der Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln, ohne dass erneut ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis gestellt werden muss – so wie es für andere ausländische Arbeitnehmer gilt.
Nach der derzeitigen Vorschrift muss der Antrag auf ein Arbeitsvisum im Herkunftsland des Arbeitnehmers gestellt werden, und das Visum wird am Ende für einen konkreten Arbeitsplatz erteilt. Wenn dieser gewechselt werden soll, ist das möglich, aber es ist notwendig, die Bundesagentur für Arbeit erneut zu informieren. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist das kompliziert oder sie wissen nicht einmal davon – und auch das Ergebnis ist ungewiss.
Außerdem fordern die Gewerkschaften, dass eine Beschäftigung auf Grundlage der Westbalkan-Regelung nur dort ermöglicht wird, wo Tarifverträge bestehen. Auf diese Weise würden einerseits die Arbeitnehmer selbst geschützt und andererseits auch die Tarifautonomie der Gewerkschaften.
Evelyn Räder vom DGB hat auch eine klare Botschaft für diejenigen in den Ländern des Westbalkans, die in Deutschland Arbeit suchen: „Informieren Sie sich über Ihre Rechte und holen Sie sich, wenn nötig, Hilfe. Sie müssen nicht alles akzeptieren, was Ihnen angeboten wird, hier haben Arbeitnehmer garantierte Rechte.“
Quelle: dw.com











